Gesamttotal Fr. 16'266.70 13.3.3. Die Parteientschädigung richtet sich nach dem Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif, AnwT; SAR 291.150) vom 10. November 1987, wobei die per 1. Juli 2011 in Kraft gesetzten neuen Bestimmungen über die Entschädigung in Verwaltungssachen (sog. Pauschalrahmentarif) - 32 -