12. 12.1. Die Beschwerdeführer 1 und 2 (AB.) haben gemäss neuer Berechnung einen Beitrag von Fr. 4'360.40 für die Trinkwasserleitung und einen Beitrag von Fr. 10'197.50 für die Sauberwasserleitung zu bezahlen. In Bezug auf das Trinkwasser wird ihr Beitrag gegenüber dem Beschluss vom 6. September 2011 (Fr. 4'635.40) um Fr. 275.00 reduziert. In Bezug auf das Sauberwasser wird ihr Beitrag gegenüber dem Beschluss vom 6. September 2011 (Fr. 10'620.60) um Fr. 423.10 reduziert.