Die Erstellungskosten Trinkwasserleitung für den Abschnitt H bis J hat die Gemeinde bisher aus reiner Kulanz vollumfänglich übernommen (vgl. gemeinsame Beilage N). Bei einer Neuberechnung der Beiträge ist dieser Betrag von Fr. 67'000.00 indessen konsequenterweise zu den Erstellungskosten Trinkwasserleitung von Fr. 173'915.00 zu addieren. Erstellungskosten Trinkwasserleitung Fr. 173'915.00 zuzügl. Abschnitt H bis J Fr. 67'000.00 Total Fr. 240'915.00 Erstellungskosten Sauberwasserleitung Fr. 265'450.00