10. Schliesslich ist die Aufteilung unter den Grundeigentümern zu überprüfen. Die Kostenverteilung unter den Privaten erfolgt nach bestimmten Abstufungskriterien, die - soweit sie nicht bereits vom Gesetzgeber zumindest beispielhaft umschrieben wurden - von der anwendenden Behörde festzulegen sind. Vorliegend wurden als Verteilkriterien herangezogen: Grundstückfläche, Ausnützungsziffer (kurz: AZ), Direktanstösser/Hinterlieger o- der überbaut/unüberbaut (vgl. Bericht Anpassung nach Auflage vom 13. September 2011). Dies sind alles durchaus taugliche Abgrenzungskriterien, deren Anwendung der gängigen Praxis entspricht.