8.6.2. Die Parzelle iii wurde im Rahmen des Gestaltungsplans neu ausgeschieden und weist eine Fläche von 157 m2 auf. Sie wurde als Miteigentumsparzelle zu je einem Drittel den Parzellen eee, jjj und fff zugeteilt und dient der Erschliessung der unterirdischen Parkierungsanlagen (vgl. Bericht I., Anhang zum Bericht Anpassung nach Auflage vom 13. September 2011). Die Parzelle iii wurde somit im Rahmen der Parzellierung eigens für die Erschliessung der Parzellen eee, jjj und fff ausgeschieden, weshalb ihr ausschliesslich interne Erschliessungsfunktion zukommt.