8.5.2. Auf dem Beitragsplan Wasserversorgung (gemeinsame Beilage M1) ist ersichtlich, dass die Parzelle ddd - wie die Beschwerdegegnerin korrekt ausgeführt hat - über die Parzelle hhh ebenfalls zur X-Strasse hin wassermässig erschlossen wird. Das unmittelbar vor der Parzelle hhh liegende Teilstück der Trinkwasserleitung wird nicht vom Bauprojekt umfasst. Die Parzelle ddd verfügt somit über keinen direkten Anschluss an die Wasserversorgung. Grundsätzlich dürfte aber durchaus die Möglichkeit bestehen, die Parzelle ddd direkt an die Wasserleitung anzuschliessen.