8.5. 8.5.1. Die Beschwerdeführer vertreten den Standpunkt, dass die Parzelle ddd in den Perimeter der Wasserversorgung aufzunehmen ist, da die Wasserleitung auch bei der Parzelle ddd neu erstellt worden sei. Die Beschwerdegegnerin hält dazu fest, dass die Parzelle ddd über einen Trinkwasseranschluss via Parzelle hhh verfüge, der nicht vom erneuerten Leitungsabschnitt ausgehe. Zudem führe das XK durch die Parzelle ddd, so dass diese auch bezüglich Sauberwasseranschluss nicht auf die neue Leitung in der X-Strasse angewiesen sei.