Betreffend die Sauberwasserleitung steht ausser Frage, dass ein Anschluss nur zur X-Strasse hin möglich ist, da in der Strassenparzelle ggg eine solche weder vorhanden noch geplant ist. Es somit nicht zu beanstanden, dass die gesamte Fläche der Parzelle bbb in den Perimeter der Sauberwasserleitung einbezogen wurde. - 24 -