8.3.3. Hier besteht im Grunde dieselbe Problematik wie bei der Parzelle ccc. Wie die Beschwerdeführer korrekt darlegen, stösst die Parzelle bbb im östlichen Bereich an die Strassenparzelle ggg an, in welcher eine bestehende Wasserleitung verläuft (vgl. Situationsplan, gemeinsame Beilage D1). Der bestehende Wasseranschluss der Liegenschaft bbb führt zur X-Strasse hin. Wie bei Parzelle ccc ist hier die Winkelhalbierende anzuwenden.