Die ideelle Aufteilung werde mit Hilfe der Winkelhalbierenden bei Eckgrundstücken und der Mittellinie bei parallelen Strassenzügen getroffen. Werde bei der Parzelle bbb die Winkelhalbierende angewendet, so entfalle eine Fläche von ca. 110 m2 aus der Beitragspflicht.