8.3. 8.3.1. Die Beschwerdeführer lassen geltend machen, dass die Parzelle bbb an die Strassenparzelle ggg stosse. In dieser Strassenparzelle befinde sich ebenfalls eine Wasserleitung, was im Beitragsplan "Wasserversorgung" unberücksichtigt geblieben sei. Wenn ein Grundstück an zwei oder mehr Strassen anstosse, werde es ideell bzw. rechnerisch aufgeteilt und habe sich an den Kosten aller Strassen zu beteiligen. Dabei sei zu beachten, dass die Teilflächen nicht doppelt belastet würden. Die ideelle Aufteilung werde mit Hilfe der Winkelhalbierenden bei Eckgrundstücken und der Mittellinie bei parallelen Strassenzügen getroffen.