Obwohl nach der Planung der Anschluss für die Trinkwasserleitung im westlichen Bereich der Parzelle ccc an die Leitung in der Strassenparzelle ggg vorzunehmen ist, entsteht ihr aus der in der X-Strasse liegenden Trinkwasserleitung insbesondere in Bezug auf den Löschschutz auch ein wirtschaftlicher Sondervorteil. Die Parzelle ccc stösst also an zwei Trinkwas- - 23 - serleitungen an. Es ist daher das Prinzip der Winkelhalbierenden anzuwenden und der entsprechende Teil der Parzelle in den Beitragsperimeter einzubeziehen (vgl. auch AGVE 2006 S. 95).