Die in der Planung definierten Einzugsbereiche berücksichtigen im Regelfall die topographischen Verhältnisse. Das einzelne Grundstück wird in diesem Rahmen regelmässig auf dem kürzesten Weg an das kommunale Netz angeschlossen. Ausnahmen kommen indessen immer wieder vor. Ausschlaggebend sind also zunächst die Zuordnungen gemäss GWP und GEP. Ansonsten kommt die Geometrie (Erw. 4.7.) zur Anwendung. GWP und GEP wurden einverlangt und lagen an der Verhandlung vor. Daraus ergibt sich für die Perimeterabgrenzungen nichts Spezielles, weshalb vorliegend auf die Geometrie abzustellen ist (vgl. Protokoll, S. 8).