Die erforderliche zeichnerische Umsetzung für die Darstellung der Beitragsperimeter (mittels Winkelhalbierenden bei Eckgrundstücken und der Mittellinie bei parallel verlaufenden Strassenzügen) hat keine zusätzliche Funktion und erfolgt insbesondere ohne Zusammenhang mit der konkreten Erschliessung und den Überbauungsmöglichkeiten (vgl. AGVE 2006 S. 95). Gestützt auf diese Ausführungen ist davon auszugehen, dass auch bei Werkleitungen nicht allein auf die bestehenden Anschlüsse abgestellt werden darf. Insgesamt wurden diese Grundsätze vorliegend nicht konsequent umgesetzt.