Vorliegend hat die Besitzstandsgarantie zur Folge, dass die bestehenden Gebäude auf den Parzellen aaa und bbb nicht an die Sauberwasserleitung angeschlossen werden müssen. Ein Sondervorteil liegt aber dennoch vor, da die normkonforme Erschliessung wie beim Strassenbau bewirkt, dass Um- und Neubauten möglichen werden. Auch bei der Erstellung einer Sauberwasserleitung kann die Möglichkeit, eine Baute abzureissen und durch einen Neubau zu ersetzen, nicht ausser Acht gelassen werden. Aus diesem Grund sind auch die bereits überbauten Parzellen aaa und bbb in den Beitragsperimeter der Sauberwasserleitung einzubeziehen (vgl. zum Ganzen ausführlich: AGVE 2005 S. 413 - 417).