8.1.4.2. Insgesamt ist der Parzelle bbb mit dem Bau der im GEP vorgesehenen Sauberwasserleitung und der GWP-konformen Trinkwasserleitung ein wirtschaftlicher Sondervorteil erwachsen. Die Parzelle bbb wurde zu Recht in den Beitragsplan eingezogen, was von den Beschwerdeführern ebenfalls nicht mehr bestritten wird (Protokoll, S. 7 und 8).