8.1.3.2. Die Parzelle aaa im Halte von 2'990 m2 liegt in der Wohn- und Gewerbezone 2, die für Wohnen und mässig störendes Gewerbe bestimmt ist und in der Gebäude mit zwei Vollgeschossen zugelassen sind (§§ 7 und 9 der Bau- und Nutzungsordnung [BNO] der Gemeinde Q.). Die Parzelle aaa ist überbaut. Bestehende Bauten sind grundsätzlich durch die Besitzstandsgarantie (§ 68 BauG) geschützt. Die normkonforme Erschliessung eines bestehenden Gebäudes bewirkt aber die Möglichkeit, dieses im Rahmen der Zonenvorschriften um- oder auszubauen. Insofern erfährt die Parzelle - 19 -