7.2. Soweit ein Beschwerdeführer die Beitragsleistung als Ganzes bestreitet, prüft das SKE in Anwendung des Grundsatzes "in maiore minus" jeweils sämtliche drei Stufen. In jenen Bereichen, in denen der Beschwerdeführer keine Unzulänglichkeiten sieht, nimmt das Gericht jedoch nur eine summarische Prüfung vor und korrigiert lediglich offensichtliche Mängel (Entscheid der Schätzungskommission EB.2003.50003 vom 17. Februar 2004 in Sachen H.J.M., Erw. 3; vgl. auch AGVE 1996 S. 449). 8. Es ist also zuerst zu prüfen, ob die Beschwerdeführer zu Recht in die beiden Beitragsperimeter Wasserversorgung und Sauberwasser einbezogen und die Perimeter richtig abgegrenzt worden sind.