Für die Trinkwasserleitung verbleiben somit noch zu verlegende Baukosten von Fr. 145'460.00 (gemeinsame Beilage N, S. 6). Mit der Übernahme der Kosten für die Belagsarbeiten (Aufbruch, Abtransport und Einbau) hat die Gemeinde faktisch ihren Kostenanteil erhöht (vgl. dazu hinten Erw. 9). Andere zusätzliche Kosten, welche nicht den im Perimeter liegenden Grundeigentümern auferlegt werden dürften, sind weder geltend gemacht noch ersichtlich. Insgesamt gibt es daher keinen Grund für eine weitere Reduktion der Gesamtkosten. - 17 -