6.4. Gemäss Bericht "Anpassung nach Auflage vom 13. September 2011" betragen die geschätzten Baukosten für die Sauberwasserleitung Fr. 265'450.00 und diejenigen für die Trinkwasserleitung Fr. 173'915.00. Die Belagsarbeiten wie Aufbruch, Abtransport und Einbau für die Grabenbreite der Trinkwasserleitung gehen nach Eigendeklaration der Gemeinde (Erw. 6.3.) zu 100 % zu deren Lasten. Für diese Aufwendungen wurde ein Betrag von Fr. 28'455.00 eingesetzt, was den Fachrichtern des SKE angemessen erscheint. Die Höhe wurde übrigens auch von den Beschwerdeführern nicht bestritten.