5.4. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sowohl die Erstellung der fraglichen Sauberwasserleitung als auch der Ersatz der Wasserleitung grundsätzlich geeignet sind, den betroffenen Parzellen einen wirtschaftlichen Sondervorteil zu verschaffen. 6. 6.1. Die Gesamtkosten für die Sauberwasserleitung wurden auf Fr. 265'450.00 und diejenigen für die Trinkwasserleitung auf Fr. 173'915.00 geschätzt (vgl. Bericht Anpassung nach Auflage vom 13. September 2011, gemeinsame Beilage N).