Die Finanzierung der Abwasserbeseitigung regelt die Einwohnergemeinde Q. im Abwasserreglement (kurz: AR), welches von der Gemeindeversammlung am 23. Juni 1995 beschlossen und vom Baudepartement mit Ermächtigung des Regierungsrates am 24. Juli 1995 genehmigt wurde. Die von der Gemeindeversammlung am 27. November 1998 beschlossenen Änderungen der §§ 41, 42 und 45 AR wurden vom BVU mit Ermächtigung des Regierungsrates am 1. Februar 1999 genehmigt.