F.7. Mit Schreiben vom 23. Mai 2013 ersuchte die Beschwerdegegnerin um Fristerstreckung. Am 24. Mai 2013 wurde diese bis 15. Juli 2013 gewährt. G. Nach Absprache mit den Parteien teilte das SKE diesen mit Schreiben vom 29. Mai 2013 mit, dass die Augenscheinverhandlung auf den 21. August 2013 angesetzt wird. Gleichzeitig wies das SKE darauf hin, dass der Schriftenwechsel mit der Duplik abgeschlossen sein solle. Den Parteien werde -8- an der Augenscheinsverhandlung vom 21. August 2013 Gelegenheit gegeben, Kommentare zu allfälligen Neuerungen in der Duplik mündlich vorzutragen.