F.5. Die Replik wurde der Beschwerdegegnerin am 5. März 2013 zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass in den parallel verlaufenden Verfahren noch eine Frist bis 18. April 2013 laufe. Die Gelegenheit zur Duplik werde nach Ablauf dieser Frist eingeräumt, so dass die Verfahren weiterhin koordiniert fortgesetzt werden könnten. F.6. Nachdem die Repliken in den parallel verlaufenden Verfahren eingegangen waren, stellte es der Präsident des SKE der Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 22. Mai 2013 frei, bis 14. Juni 2013 eine den Schriftenwechsel abschliessende Duplik abzugeben.