Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." F.3. Mit Schreiben vom 10. Januar 2013 wurde die Vernehmlassung den Beschwerdeführern zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurde es ihnen freigestellt, sich bis 4. Februar 2013 vernehmen zu lassen. F.4. Am 4. März 2013 liessen die Beschwerdeführer innert dreifach erstreckter Frist eine Replik einreichen und mitteilen, dass sie weiterhin vollumfänglich an den Begehren in Ziffer 2 und den Eventualbegehren in Ziffer 3 der Beschwerde vom 17. Oktober 2011 festhielten.