bitte er zudem um eine neue Frist für die Antwort zur Stellungnahme des Gemeinderates. D.7. Am 23. Februar 2012 teilte der Präsident des SKE dem Vertreter der Beschwerdeführer mit, dass in den beiden Parallelverfahren konkludent auf die Einsicht in die allgemeinen Verfahrensakten verzichtet worden sei und ihm diese wunschgemäss zugestellt werden. Zudem werde seinem Begehren um Fristerstreckung für die Replik stattgegeben. Die Eingabe sowie die Rückgabe der Originalakten werden bis 19. März 2012 erwartet.