Die Beschwerdeführer wurden darauf aufmerksam gemacht, dass insgesamt drei Beschwerden gegen den Beitragsplan H-X-Strasse Wasser und Sauberwasser beim SKE eingegangen seien und diese parallel behandelt werden sollen. D.3. Nach fristgerechter Bezahlung des Kostenvorschusses und nach Eingang der Vollmachten wurde die Beschwerde der Einwohnergemeinde Q. (nachfolgend Beschwerdegegnerin) mit Schreiben vom 2. November 2011 zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurde sie zur Vernehmlassung aufgefordert. D.4. Innert mehrfach erstreckter Frist liess der Gemeinderat Q. die Vernehmlassung vom 17. Januar 2012 einreichen und folgende Anträge stellen: