resp. seien die Beiträge der Beschwerdeführer massiv zu reduzieren. 4. U.K. & E.F." D.2. Praxisgemäss wurden die Beschwerdeführer bzw. ihr Vertreter mit Schreiben des Präsidenten der Schätzungskommission nach BauG (seit 1. Januar 2013 Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen [nachfolgend: SKE]) vom 18. Oktober 2011 zur Bezahlung eines -5- Kostenvorschusses aufgefordert. Gleichzeitig wurde der Vertreter ersucht, je eine Vollmacht der Beschwerdeführer zu den Akten zu geben.