Gleichzeitig eröffnete der Gemeinderat Q. dem Ehepaar CD. und dem Ehepaar AB. in der Beilage den geänderten technischen Bericht mit den korrigierten Beitragstabellen (Bericht Anpassung nach Auflage vom 13. September 2011, gemeinsame Beilage N). Gestützt darauf wurden C. und D. für die Parzelle aaa nun Beiträge an die Sauberwasserleitung von Fr. 36'558.40 und Beiträge an die Wasserversorgung von Fr. 20'521.80, zusammen Fr. 57'080.20, auferlegt. A. und B. wurden neu Beiträge an die Sauberwasserleitung von Fr. 10'620.60 und Beiträge an die Wasserversorgung von Fr. 4'635.40, zusammen Fr. 15'256.-, auferlegt.