C.5. Mit Beschluss vom 6. September 2011 hielt der Gemeinderat Q. fest, dass die Einsprachen von C. und D. sowie von A. und B. abgewiesen werden, soweit darauf eingetreten werden könne. Im Weiteren führte er aus, dass in teilweiser Gutheissung parallel geführter Einsprachen die machbaren -4- baulichen Dichten und die Neuparzellierung mit Flächenänderungen im Gesamtkostenverteiler zu berücksichtigen seien.