respektive deren Vertreter mit Schreiben vom 19. Juli 2011 (Vernehmlassungsbeilage 3). Seinem Schreiben vom 19. Juli 2011 legte er zudem die Stellungnahme I. zum Gestaltungsplan R, den Bericht Anpassung nach Auflage, den revidierten Beitragsplan Sauberwasser und den revidierten Beitragsplan Wasserversorgung bei. Gleichzeitig wies der Gemeinderat Q. darauf hin, dass allfällige Anmerkungen oder Einwendungen innert 20 Tagen einzureichen seien, da demnächst über die Einsprache entschieden werde. Mit Eingabe vom 10. August 2011 (Vernehmlassungsbeilage 4) liessen sich die Beschwerdeführer zu den mit Schreiben vom 19. Juli 2011 erhaltenen Beilagen vernehmen.