C.3. Gemäss dem überarbeiteten Beitragsplan vom 13./17. Januar 2011 wurden C. und D. nun für die Parzelle aaa Beiträge an die Sauberwasserleitung von Fr. 38'262.10 sowie Beiträge an die Wasserversorgung von Fr. 22'720.60, zusammen Fr. 60'982.70, auferlegt. Die A. und B. mit Beitragsplan vom 8. August 2008 auferlegten Beiträge wurden ebenfalls reduziert. Nun wurden ihnen für die Parzelle bbb Beiträge an die Sauberwasserleitung von Fr. 11'115.60 und Beiträge an die Wasserversorgung von Fr. 5'132.10, zusammen Fr. 16'247.70, auferlegt (Bericht vom 13. Januar 2011, S. 7, gemeinsame Beilage L3).