C.2. Am 3. März 2009 liessen A. und B. sowie C. und D. gegen den Beitragsplan Einsprache erheben und beantragen, die Parzellen aaa und bbb seien von Beiträgen vollständig zu befreien, eventualiter seien die Beitragspläne zu überarbeiten (Vernehmlassungsbeilage 1). Am 2. April 2009 fand eine Einspracheverhandlung statt. Daraufhin liess der Gemeinderat die Beitragspläne überarbeiten und eröffnete den Grundeigentümern die Änderungen mit Verfügung vom 25. Januar 2011 (gemeinsame Beilage K).