C.1. Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 27. Januar 2009 wurden den betroffenen Grundeigentümern die Beitragspläne "Wasserversorgung" und "Trinkwasserversorgung" (recte: Wasser und Sauberwasser) per Einzelverfügung eröffnet (gemeinsame Beilage I). -3-