{"Signatur": "AG_SVWG_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2013-12-18", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_SVWG_001_4-BE-2011-21_2013-12-18.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/5421", "Checksum": "0b9fc9f0157380b217d6ece7fc1dbe66"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["4-BE.2011.21"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 18.12.2013 4-BE.2011.21"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 18.12.2013 4-BE.2011.21"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 18.12.2013 4-BE.2011.21"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 03:12:38", "Checksum": "89f9ca70dca9c8b64a3e03544ef6387e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 18.12.2013 4-BE.2011.21\n\n Spezialverwaltungsgericht\nKausalabgaben und Enteignungen\n\n4-BE.2011.21\n\nUrteil vom 18. Dezember 2013\n\nBesetzung Präsident E. Hauller\nRichter P. Andreatta\nRichter H. Flury\nRichter W. Schib\nRichter P. Kühne\nGerichtsschreiberin M. Kottmann-Kohler\nGerichtsschreiberin G. Bruder-Wismann\n\nBeschwerde- A._____ und B._____\nführer 1 und 2\n\nBeschwerde- C._____ und D._____\nführer 3 und 4\n\nalle vertreten durch Dr. iur. Markus Siegrist, Rechtsanwalt und Notar,\nBleichemattstrasse 43, 5001 Aarau\n\nBeschwerde- Einwohnergemeinde Q._____\ngegnerin handelnd durch den Gemeinderat,\n\ndieser vertreten durch Dr. iur. Peter Gysi, Fürsprecher,\nHintere Bahnhofstrasse 6, 5001 Aarau\n\nGegenstand ursprünglicher Beitragsplan (Wasser / Sauberwasser)\n-2-\n\nDas Gericht entnimmt den Akten:\n\nA.\nDer Gemeinderat Q. plante, die aus dem Jahr 1906 stammende Wasserleitung in der X-Strasse - mit gleichzeitigem Ringschluss zwischen X-\nStrasse und H - zu ersetzen. Zugleich sollte erstmals eine Meteorwasserleitung gebaut werden. Am 2. Oktober 2008 legte der Gemeinderat das\nBauprojekt öffentlich auf. Mit Verfügung vom 21. Januar 2009 erteilte das\nDepartement Bau, Verkehr und Umwelt (kurz: BVU) die kantonale Bewilligung (gemeinsame Beilage E). Am 27. Januar 2009 erteilte der Gemeinderat die kommunale Bewilligung für das Bauprojekt (gemeinsame Beilage\nF). Die Erschliessung X-Strasse - H basiert auf dem Gestaltungsplan R, der\nvom Gemeinderat am 14. August 2007 beschlossen und vom Regierungsrat am 24. Oktober 2007 genehmigt wurde. Am 14. Februar 2011 wurde mit\ndem Bau der Erschliessung begonnen. Dieser ist inzwischen vollendet.\n\nB.1.\nC. und D. sind Eigentümer der Parzelle aaa im Halte von 2'990 m2. Gemäss\nder ersten Version des Beitragsplans wurde davon eine Fläche von 2'263\nm2 zu 67 % und eine Fläche von 727 m2 zu 34 % mit Beiträgen an die\nSauberwasserleitung belastet. Gleichzeitig wurde eine Fläche von 2'188 m2\nzu 67 % und eine Fläche von 802 m2 zu 34 % mit Beiträgen an die Wasserversorgung belastet (Bericht Neubau Werkleitungen X-Strasse, Beitragspläne, vom 8. August 2008, S. 5 und 7 [nachfolgend: Bericht vom 8.\nAugust 2008], gemeinsame Beilage J3). C. und D. wurden Beiträge an die\nSauberwasserleitung von Fr. 51'937.00 und Beiträge an die Wasserversorgung von Fr. 24'294.70, zusammen Fr. 76'231.70, auferlegt (Bericht vom\n8. August 2008, S. 9).\n\nB.2.\nA. und B. sind Eigentümer der Parzelle bbb im Halte von 731 m2, die gemäss der ersten Version des Beitragsplans zu 67 % mit Beiträgen an die\nSauberwasserleitung und zu 67 % mit Beiträgen an die Wasserversorgung\nbelastet wurde (Bericht vom 8. August 2008, S. 5 und 7). A. und B. wurden\nBeiträge an die Sauberwasserleitung von Fr. 11'540.10 und an die Wasserversorgung von Fr. 5'475.00, zusammen Fr. 17'015.10, auferlegt (Bericht vom 8. August 2008).\n\nC.1.\nGemäss Beschluss des Gemeinderates vom 27. Januar 2009 wurden den\nbetroffenen Grundeigentümern die Beitragspläne \"Wasserversorgung\" und\n\"Trinkwasserversorgung\" (recte: Wasser und Sauberwasser) per Einzelverfügung eröffnet (gemeinsame Beilage I).\n-3-\n\nC.2.\nAm 3. März 2009 liessen A. und B. sowie C. und D. gegen den Beitragsplan\nEinsprache erheben und beantragen, die Parzellen aaa und bbb seien von\nBeiträgen vollständig zu befreien, eventualiter seien die Beitragspläne zu\nüberarbeiten (Vernehmlassungsbeilage 1). Am 2. April 2009 fand eine Einspracheverhandlung statt. Daraufhin liess der Gemeinderat die Beitragspläne überarbeiten und eröffnete den Grundeigentümern die Änderungen\nmit Verfügung vom 25. Januar 2011 (gemeinsame Beilage K).\n\nC.3.\nGemäss dem überarbeiteten Beitragsplan vom 13./17. Januar 2011 wurden\nC. und D. nun für die Parzelle aaa Beiträge an die Sauberwasserleitung\nvon Fr. 38'262.10 sowie Beiträge an die Wasserversorgung von Fr.\n22'720.60, zusammen Fr. 60'982.70, auferlegt.\n\nDie A. und B. mit Beitragsplan vom 8. August 2008 auferlegten Beiträge\nwurden ebenfalls reduziert. Nun wurden ihnen für die Parzelle bbb Beiträge\nan die Sauberwasserleitung von Fr. 11'115.60 und Beiträge an die Wasserversorgung von Fr. 5'132.10, zusammen Fr. 16'247.70, auferlegt (Bericht vom 13. Januar 2011, S. 7, gemeinsame Beilage L3).\n\nC.4.\nMit Eingabe vom 3. März 2011 liessen C. und D. sowie A. und B. erneut\nEinsprache erheben und beantragen, die Beitragspläne seien aufzuheben\nund die Parzellen aaa und bbb von den Beiträgen zu befreien, eventualiter\nseien die Beitragspläne zu überarbeiten. Aus diesem Grund fand am 27.\nApril 2011 nochmals eine Einspracheverhandlung statt. Die in der Folge\nvorgenommenen neuerlichen Änderungen eröffnete der Gemeinderat dem\nEhepaar CD. und dem Ehepaar AB. respektive deren Vertreter mit Schreiben vom 19. Juli 2011 (Vernehmlassungsbeilage 3). Seinem Schreiben\nvom 19. Juli 2011 legte er zudem die Stellungnahme I. zum Gestaltungsplan R, den Bericht Anpassung nach Auflage, den revidierten Beitragsplan\nSauberwasser und den revidierten Beitragsplan Wasserversorgung bei.\nGleichzeitig wies der Gemeinderat Q. darauf hin, dass allfällige Anmerkungen oder Einwendungen innert 20 Tagen einzureichen seien, da demnächst über die Einsprache entschieden werde.\n\nMit Eingabe vom 10. August 2011 (Vernehmlassungsbeilage 4) liessen\nsich die Beschwerdeführer zu den mit Schreiben vom 19. Juli 2011 erhaltenen Beilagen vernehmen.\n\n"}