2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus der Staatsgebühr von Fr. 2'300.00, der Kanzleigebühr von Fr. 390.00 und den Auslagen von Fr. 310.00, zusammen Fr. 3'000.00, sind zu zwei Dritteln von den Beschwerdeführern in solidarischer Haftbarkeit (Fr. 2'000.00) und zu einem Drittel von der Einwohnergemeinde Q. (Fr. 1'000.00) zu bezahlen. Den Beschwerdeführern wird der Kostenvorschuss angerechnet. 3. Es ist kein Parteikostenersatz geschuldet. Zustellung - Herr lic. iur. Martin Schwaller, Fürsprecher und Notar, Laurenzenvorstadt 11, Postfach 2145, 5001 Aarau (2, für sich und zuhanden seiner Klienten) - Gemeinderat Q.