1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden die Beiträge an die Erschliessung mit Strom (abzüglich Strassenbeleuchtung) und Telefon für die Parzellen ccc und ddd der Beschwerdeführer aufgehoben. 1.2. Die Beschwerdeführer haben für die Parzellen ccc und ddd einen Beitrag von Fr. 70'835.95 an die Strassenerschliessung inklusive Beleuchtung zu bezahlen. 1.3. Der über die Beitragspflicht hinaus bezahlte Betrag (Erw. 9.5.) ist mit 5 % Zins ab Zahlungseingang zurückzuerstatten. - 29 -