10. 10.1. Die Verfahrenskosten sind nach Ausgang des Verfahrens zu verlegen. Die Beschwerdeführer haben ihre Begehren nicht in allen Punkten beziffert. An der Verhandlung vom 29. Februar 2012 stimmten sie dem Vorschlag des Präsidenten zu, von einem Streitwert von total Fr. 35'000.— auszugehen (Protokoll S. 4). Die Beschwerdeführer obsiegen damit zu rund 11 %.