Die Schätzungskommission hat schon selber Bautiefen von 22 m festgelegt, weil ein Grundstück mit einem entsprechenden Streifen einbezogen worden war (4-EB.2003.50023 in Sachen H.F. gegen EG B. vom 6. Dezember 2006, Erw. 8.4.3.). Es ist auch zu beachten, dass die Literaturbelege für die "Stan- dard-Bautiefe" von 30 m aus einer Zeit stammen, wo die Grundstücke noch grösser waren. Eine Anpassung der Bautiefe an die heutigen kleineren Bauparzellen macht durchaus Sinn.