9.1.2. Der Gemeinderat beruft sich auf das Strassenreglement, das eingehalten worden sei, und auf den Einspracheentscheid, an dem er festhalte (Vernehmlassung S. 1). Ziel sei es, eine möglichst gerechte Kostenverteilung zu finden. Der grösste Teil der Parzellen weise eine Tiefe von 21 m bis 23 m auf, weshalb es angebracht erscheine, eine Breite von 22 m mit 100 % zu belasten. Das müsse dann auch für die grosse Parzelle bbb gelten. Die Vergrösserung der ersten Bautiefe ziele einzig darauf ab, die Parzelle bbb stärker zu belasten. Dasselbe gelte für die Forderung, die zweite Bautiefe mit 75 % statt 60 % zu belasten.