Der Teilperimeter X-Gässli wurde reduziert, d.h. nur mit 26 %, belastet. Diese Beiträge werden von der Gemeinde gestundet, bis die Strassenerschliessung vollendet ist. Den späteren Ausbau des C werden die Grundeigentümer im Teilperimeter X-Gässli alleine tragen müssen. (Kostenzusammenstellung und Beitragspläne S. 5 f. [Eingabe vom 30. Mai 2012]).