Aus all diesen Überlegungen ergibt sich, dass die Parzellen ccc und ddd zu Recht mit den ganzen Flächen in den Beitragsperimeter Strassenbau einbezogen wurden. 7.3. Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass der Perimeter Strassenbau keine offensichtlichen, von Amtes wegen zu korrigierenden Fehler aufweist. Die Grundstücke der Beschwerdeführer wurden zu Recht einbezogen. 8. Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob die Kostenverteilung zwischen Gemeinde und Privaten richtig vorgenommen wurde.