Protokoll S. 2). Mit gesicherter Süderschliessung wären allenfalls Teilflächen zu entlasten gewesen (Protokoll S. 7 und 10). Ohne den Nachweis einer Süderschliessungsvariante sind die Grundstücke aber über den XY zu erschliessen und somit mit der ganzen Fläche in den Perimeter einzubeziehen (Protokoll S. 7 f.).