7.1.2. Der Perimeter zieht die beidseits an den XY anstossenden Grundstücke je in einer Bautiefe ein, auf der Ostseite zusätzlich in einer zweiten Bautiefe. Davon ausgenommen sind die Parzellen mmm und nnn / hhh bei der Einmündung des Y-Weg in den XY. - 20 - Der Gemeinderat begründet die Entlastung damit, dass bei der Parzelle mmm die verbleibende Fläche nach Abzug der Grenzabstände zum XV und zum X-Gässli zu wenig breit für eine Überbauung sei. Die Parzelle hhh werde über den Y-Weg erschlossen (Einspracheentscheid vom 30. November 2010, S. 4). Das scheint plausibel.