Vorab werden die wichtigsten Grundsätze des Erschliessungsbeitragsrechts dargelegt (Erw. 6.2. ff.). Anschliessend wird anhand der aufgeführten Kriterien zu prüfen sein, ob die verfügten Beiträge an die Strassenerschliessung gerechtfertigt sind (Erw. 7. ff.).