5.3. Die bestehende Strasse hätte als verkehrsmässige Erschliessung für das Gebiet als Ganzes nicht genügt. Das wird von den Beschwerdeführern ausdrücklich anerkannt (Beschwerde S. 6). Für eine gesetzeskonforme Strassenerschliessung war der Ausbau des XY unumgänglich. Die Baukosten für die Strasse mit Wendeplatz, ohne Seitenast X-Gässli, betrugen Fr. 619'586.05. Darin enthalten sind Baumeisterarbeiten (Fr. 316.341.15), Gärtnerarbeiten (Fr. 10'865.45), Gebühren (Fr. 858.70), Landerwerbskosten (207'500.—), Vermarkung und Vermessung (Fr. 30'009.40) sowie technische Arbeiten (Fr. 53'994.35).