5.2. Die gebaute Strasse entspricht nicht in jedem Detail dem Erschliessungsplan XY. Die Strasse wurde mit einer Breite von 4.5 m statt 5 m ausgeführt. Zudem wurde sie nicht in die Parzelle bbb hineingezogen, sondern nur bis etwa Mitte der Parzelle ggg. Der Wendehammer liegt heute auf Privatland (vgl. Mutationstabelle zum Parzellierungs- und Abtretungsvertrag vom September / November 2006). Ohne diesen wäre die Erschliessung XY aber nicht normkonform (Protokoll S. 6 f.), weshalb die öffentliche Nutzung daran zu sichern war.