5. 5.1. Der XY ist eine Stichstrasse von der XZ bis zur Parzelle bbb. Die Strasse endet dort in einem Wendehammer. Sie wurde auf 4.5 m ausgebaut. Gleichzeitig wurden Kanalisations-, Meteorwasser-, Strom-, Telefon- und Gasleitungen verlegt (vgl. Situationsplan vom 15. Juni 2004 [Vernehmlassungsbeilage 3]). Die Wasserleitung war bereits vorhanden (Kostenzusammenstellung und Beitragspläne, S. 6 [Eingabe vom 30. Mai 2012]).