4.5. Der Antrag der Beschwerdeführer auf Entlastung der Parzellen ccc und ddd von Beiträgen an die Strom- und Telefonversorgung ist demzufolge gutzuheissen. Davon ausgenommen sind — so ausdrücklich der Antrag der Beschwerdeführer — die Kosten der Strassenbeleuchtung. Daran wollen sie sich beteiligen. Der Anteil Strassenbeleuchtung an den Stromversorgungskosten macht Fr. 12'921.— aus (Kostenzusammenstellung und Beitragspläne S. 2 [Eingabe vom 30. Mai 2012]). - 14 -