G. A. liess sich mit Schreiben vom 12. März 2012 unaufgefordert vernehmen. H.1. Der Gemeinderat reichte am 30. Mai 2012 den öffentlich-rechtlichen Vertrag vom April 2012 betreffend Begründung eines öffentlichen Fuss- und Fahrwegrechts für den Wendehammer auf der Parzelle eee (ehemals bbb) sowie den Beitragsplan mit den aktuellen Zahlen ein. H.2. Der Vertreter der Beschwerdeführer teilte dem Gericht innert mehrfach erstreckter Frist mit, dass die Erschliessung aus Süden bisher nicht habe sichergestellt werden können (Schreiben vom 26. Juni 2012).